Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Anwaltliche Dienstleistung durch gemischte Kanzlei
Eine aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende gemischte Sozietät konnte sich bereits vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) Mandanten gegenüber zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen verpflichten. Davon abgesehen gilt, dass der Mandant, der eine Sozietät mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt, wenn er im engen zeitlichen Anschluss ein Folgemandat erteilt, im Zweifel wiederum mit der Sozietät und nicht mit dem angesprochenen Sozius einen Vertrag abschließt. Der Streit betraf Mandate einer Rechtsanwältin nach ihrem Ausscheiden aus einer als [i]Ehlers, NWB 51/2007 S. 4667Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Steuerkanzlei.