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BBK 2/2011 S. 57

Steuererklärungen | Fristverlängerung bis

Die Abgabefrist für die Erklärungen zur ESt, GewSt, KSt und USt 2010 endet am . Fristverlängerungen bis gelten für Steuererklärungen, die durch die steuerberatenden Berufe erstellt werden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist darüber hinaus bis verlängert werden.

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