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BMF 17.12.2010 IV C 5 -S 2334/10/10008, BBK 2/2011 S. 57

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten 2011

Arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten können mit dem anteiligen Sachbezugswert abgegeben werden. Er beträgt 2011 für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 € und für das Frühstück 1,57 €.

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