Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 30.12.2010 IV C 5 -S 2353/08/10007, BBK 2/2011 S. 57

Umzugskosten | Anpassung der Pauschalen

Das BMF hat die Pauschalen für Umzugskosten für 2011 bekannt gemacht: Für umzugsbedingte Unterrichtskosten können 1.612 € geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten beträgt 1.279 € bzw. 640 € (Verheiratete/Ledige). Er erhöht sich für bestimmte Personen wie z. B. Kinder um 282 €.

Zum Thema:

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen