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Lohn und Gehalt | Keine Erhöhung der Freigrenze von 110 € für Betriebsveranstaltungen
Eine Erhöhung der Freigrenze von 110 € für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist aufgrund der allgemeinen Inflation ebenso wenig geboten, wie die Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln, so das FG Hessen.
Zwar entspricht der mit der Euro-Umstellung zum eingeführte Betrag von 110 € im Wesentlichen dem seit 1993 geltenden Wert von 200 DM. Zu berücksichtigen ist aber, dass mit zunehmendem Wert der Entlohnungscharakter gegenüber dem eigenbetrieblichen Interesse [i]Entlohnungscharakter steigt mit zunehmendem Wertdes Arbeitgebers an der innerbetrieblichen Klimapflege Oberhand gewinnt. Zudem entfielen im Streitfall auf den einzelnen Arbeitnehmer ca. 180 €, so dass eine Erhöhung der Freigrenze um etwa 70 % erforderlich gewesen wäre.
Führt die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung zu Arbeitslohn, k...