Vorsteuerabzug bei zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer unzutreffender Rechnungs„berichtigung„ durch den Rechnungsaussteller
Leitsatz
„Berichtigt„ der Rechnungsaussteller nachträglich eine Rechnung mit zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer in der Weise, dass
er nunmehr eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erstellt, so geht der Vorsteuerabzug dem Rechnungsempfänger nicht allein
deshalb verloren, weil es am Erfordernis des Besitzes einer Rechnung gemäß § 14 UStG mit Umsatzsteuerausweis fehlt.
Der Verkauf einer Kundenliste stellt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, wenn der Erwerber das Anzeigenblatt des Veräußerers
nicht fortführt, sondern die Kundenliste für Zwecke der von ihm erstellten Presseerzeugnisse verwendet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 464 DStR 2011 S. 10 Nr. 20 DStRE 2011 S. 950 Nr. 15 EAAAD-59641
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.11.2010 - 6 K 2114/08
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