Vorsteuerabzug aus Baukosten in der Zeit vom bis bei Verwendung von weniger als 10 % des Gebäudes zu
unternehmerischen Zwecken
Leitsatz
Wird ein dem Unternehmen vollständig zugeordnetes Gebäude zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt, so sind die Vorsteuern
aus den in der Zeit vom bis bezogenen Leistungen gleichwohl abzugsfähig. Für die Frage, welche Leistungen
dem „abzugsunschädlichen„ Zeitraum vom bis zum zuzuordnen sind, ist nicht auf den Lieferzeitpunkt, sondern
auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Unternehmer die entsprechende Rechnung in den Händen gehalten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 10 Nr. 23 EFG 2011 S. 673 Nr. 7 UAAAD-59640
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.02.2009 - 6 K 2641/06
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