Beiladung des Treuhänders zur Klage eines Treugeber-Gesellschafters gegen den zusammengefassten Feststellungsbescheid
Leitsatz
In einem Rechtsstreit gegen einen zusammengefassten Bescheid ist die Klagebefugnis danach zu beurteilen, auf welcher Stufe
der Feststellung der Rechtsstreit ausgetragen wird. Klagt ein Treugeber-Gesellschafter, betrifft die Klage die zweite Stufe.
Der Treugeber-Gesellschafter kann in diesem Verfahren nur geltend machen, durch die Verteilung des auf der ersten Stufe festgestellten
Gewinns in seinen Rechten verletzt zu sein. Zu diesem Rechtsstreit ist in jedem Fall der Treuhänder beizuladen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAD-59637
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.01.2010 - 5 K 195/06
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