Minderung des Gewerbeertrags durch i. R. d. Vorbereitungshandlungen vor Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs anfallende
Aufwendungen einer unter § 7 S. 2 GewStG 2003 fallenden Personengesellschaft
Leitsatz
1. Durch die Einführung des § 7 S. 2 GewStG in der Fassung des 5. Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
und zur Änderung von Steuergesetzen vom (StBAÄG, BGBl I 2002, 2715) weicht der Gesetzgeber von der bis dahin geltenden
Rechtslage ab, wonach Abwicklungsgewinne und Anteilsveräußerungen von Personengesellschaften, auch soweit an ihnen keine natürlichen
Personen und/oder ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt waren, dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer unterlagen.
2. Daher ist es auch umgekehrt geboten, dass Personengesellschaften, die § 7 S. 2 GewStG 2003 unterliegen, anders als vor
der Einführung von § 7 S. 2 GewStG 2003 die im Zuge der Aufnahme des Geschäftsbetriebs entstehenden Betriebsausgaben auch
gewerbesteuerlich ertragsmindernd berücksichtigen dürfen.
Fundstelle(n): BB 2011 S. 534 Nr. 9 DStR 2011 S. 8 Nr. 17 DStRE 2011 S. 900 Nr. 14 EFG 2011 S. 725 Nr. 8 KÖSDI 2011 S. 17376 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2011 S. 676 BAAAD-59616
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.11.2010 - 7 K 1993/06
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