Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Ablauf der
Festsetzungsfrist
Erstattungsanspruch der Familienkasse
Leitsatz
1. Ein nach Ablauf der
Festsetzungsfrist bekanntgegebener Steuerbescheid ist zwar rechtswidrig, aber
nicht nichtig i. S. v. § 125 Abs.1 AO. Die Rechtsverletzung wird nur durch die
Rechtsbehelfsentscheidung auf Anfechtung dieses Bescheids beseitigt. Wird der
Bescheid unanfechtbar, bewirkt dies die materielle Bestandskraft. Der Inhalt
des Bescheids gilt als richtig.
2. Ein bestandskräftig gewordener
Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung berechtigt die zuständige
Familienkasse zur Rückforderung des Kindergeldes.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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