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FG München Urteil v. - 10 K 925/09 EFG 2011 S. 402 Nr. 5

Gesetze: EStG 2002 § 31 S. 3, EStG 2002 § 62 Abs. 1 Nr. 1, AO § 37 Abs. 2, AO § 125 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Erstattungsanspruch der Familienkasse

Leitsatz

1. Ein nach Ablauf der Festsetzungsfrist bekanntgegebener Steuerbescheid ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig i. S. v. § 125 Abs.1 AO. Die Rechtsverletzung wird nur durch die Rechtsbehelfsentscheidung auf Anfechtung dieses Bescheids beseitigt. Wird der Bescheid unanfechtbar, bewirkt dies die materielle Bestandskraft. Der Inhalt des Bescheids gilt als richtig.

2. Ein bestandskräftig gewordener Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung berechtigt die zuständige Familienkasse zur Rückforderung des Kindergeldes.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 402 Nr. 5
YAAAD-59604

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 06.10.2010 - 10 K 925/09

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