Einbringung eines Einzelunternehmens in KG –
Buchwertfortführung gem.
§ 24 UmwStG bei
Mischentgelt
Leitsatz
Wird ein Einzelunternehmen zu
Buchwerten in einem einheitlichen Vorgang teils (unentgeltlich) für nahe
Angehörige und teils für eigene Rechnung gegen zusätzliche
Gutschrift auf dem Darlehenskonto des Einbringenden in Höhe der Differenz
zwischen Eigenkapital des Einzelunternehmens und seinem Kommanditanteil in eine
KG eingebracht, ist die Einbringung für eigene Rechnung gemäß
§ 24 UmwStG nur
insoweit erfolgsneutral möglich, als dem Einbringenden im Gegenzug
Gesellschaftsrechte gewährt worden sind.
Unerheblich ist dabei, dass der
Einbringende insgesamt nicht mehr als den Buchwert des eingebrachten Betriebes
erhalten hat.
Die sich aus
§ 6 Abs. 3 EStG
ergebende Steuerneutralität kann nicht i. S. einer Einheitstheorie auf die
gesamte Einbringung erstreckt werden, sondern beschränkt sich auf die
unentgeltliche Aufnahme der nahen Angehörigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 99 Nr. 2 EFG 2011 S. 491 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2011 S. 258 Ubg 2012 S. 130 Nr. 2 HAAAD-59598
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2010 - 15 K 931/09 F
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