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Die Anwachsung als rechtliches und steuerliches Gestaltungsinstrument
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-59368 In der Beratungspraxis stellen die verschiedenen Arten der Anwachsung eine häufig genutzte Gestaltungsmöglichkeit dar. Die Anwachsung tritt damit neben Umstrukturierungsvarianten nach dem Umwandlungsgesetz, insbesondere die Verschmelzung und den Formwechsel. Ein konkreter Anwendungsfall ist der Rechtsformwechsel von der GmbH & Co. KG zur GmbH oder auch die Überführung einer GmbH & Co. KG auf ihre Kommanditistin.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der .
Einfache und erweiterte Anwachsung
[i]Einziger gesetzlicher Anhalt ist § 738 BGBDie Anwachsung ist so gut wie nicht gesetzlich geregelt. Rechtsgrundlage ist allenfalls § 738 BGB. Es gilt im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz, dass mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein müssen. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, wächst diesem das Vermögen der Personengesellschaft kraft Gesetzes an.
[i]Bei der einfachen Anwachsung scheiden sämtliche Gesellschafter bis auf einen ausGrundfall ist die einfache Anwachsung, auch Austrittsmodell genannt. Hierbei scheiden sämtliche Gesellschafter bis auf einen – gegen Abfindung oder unter Verzicht auf eine solche – aus der Gesellschaft aus. Das Gesellschaftsvermögen geht kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über.
[i]Bei der erweiterten Anwachsung folgt eine Einbringung des Kommanditanteils in die Komplementär-GmbHDie erweiterte Anwa...