Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Unternehmertestament
Nur eine Minderheit aller Unternehmer errichtet zu Lebzeiten ein Testament. Im Fall ihres Ablebens gilt daher die gesetzliche Erbfolge. Diese ist jedoch gerade im Hinblick auf die Vererbung von unternehmerischem Vermögen ungeeignet und mit gravierenden rechtlichen und steuerlichen Nachteilen verbunden. Empfohlen wird eine langfristig angelegte Planung der Unternehmensnachfolge.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 3/2011 S. 213.
Notfalltestament und Vorsorgevollmacht
[i]Testament für den Fall des plötzlichen Todes des UnternehmersUnabhängig davon, wie weit die Planung bereits gediehen ist, sollte ein Notfalltestament für alle Fälle existieren. Das Notfalltestament soll die Unternehmensnachfolge nicht vollständig regeln, sondern lediglich im Interesse von Unternehmen, Mitarbeitern und Familie verhindern, dass der unerwartete Tod des Unternehmers zum juristischen Super-GAU wird. Geregelt werden muss insbesondere, ob das Unternehmen fortgeführt werden soll, bis ein geeigneter Nachfolger aus der Familie zur Verfügung steht.
Um zu verhindern, dass im Fall der dauernden Handlungsunfähigkeit des Unternehmers [i]Überprüfung des Testaments etwa alle fünf Jahre eine familienfremde Person zum Betreuer bestellt wird, empfiehlt sich die Erteilung einer sog. Vors...