1. Allgemeine Informationsbriefe eines Steuerberaters können im konkreten Einzelfall dessen Beratungspflichten im Rahmen eines Dauermandates nicht genügen.
2. Der Rechtsanwalt hat zwar die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen, dies aber nicht durch eine irreführende Darlegung ihm vom Mandanten mitgeteilter Tatsachen.
3. Der Rechtsanwalt hat zwar grundsätzlich für seinen Vortrag Weisungen des Mandanten zu beachten. Bleibt sein Vortrag hinter diesen Weisungen zurück, steht damit aber noch nicht fest, dass dies auch die Ursache für ein Unterliegen seines Mandanten im Prozess ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-59495
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 21.07.2009 - 11 U 69/08
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