Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art
Leitsatz
Kommunale Kindergärten dienen ganz oder zumindest weit überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt und stehen nicht in marktwirtschaftlichen
Wettbewerb zu dem Angebot der freien Träger, so dass eine Behandlung als Betrieb gewerblicher Art ausscheidet.
Es fehlt auch an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit, da diese Einrichtungen vorrangig der Schließung der durch
das Angebot der freien Träger nicht gedeckten Bedarfslücken und nicht der Erzielung von Einnahmen dienen.
Auf die umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit kommt es nicht an, weil eine ausschließlich
auf die formalrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung abstellende Betrachtungsweise dem Ertragsteuerrecht fremd ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 94 Nr. 2 EFG 2011 S. 482 Nr. 5 KÖSDI 2011 S. 17463 Nr. 6 NAAAD-59356
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.11.2010 - 6 K 2138/08 K
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.