Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung
Leitsatz
Pfändung oder Verpfändung einer Forderung bewirken noch keinen Zufluss, insbesondere macht die Verpfändung der Ansprüche aus
einer Rückdeckungsversicherung an den Berechtigten die Rückdeckungsversicherung nicht zu einer Direktversicherung (, BStBl II 2002, 724). Wirtschaftlich ist die Verpfändung einer aufschiebend bedingten Abtretung
an den pensionsberechtigten Arbeitnehmer vergleichbar, die dann wirksam werden soll, wenn der Pensionsanspruch gefährdet ist.
Auch in diesem Fall wird die Rückdeckungsversicherung erst dann zur Direktversicherung, wenn die aufschiebende Bedingung wirksam
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAD-59354
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.04.2008 - VI 281/2006
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