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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 281/2006

Gesetze: EStG §§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. 2, 11 Abs. 1

Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

Leitsatz

Pfändung oder Verpfändung einer Forderung bewirken noch keinen Zufluss, insbesondere macht die Verpfändung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung an den Berechtigten die Rückdeckungsversicherung nicht zu einer Direktversicherung (, BStBl II 2002, 724). Wirtschaftlich ist die Verpfändung einer aufschiebend bedingten Abtretung an den pensionsberechtigten Arbeitnehmer vergleichbar, die dann wirksam werden soll, wenn der Pensionsanspruch gefährdet ist. Auch in diesem Fall wird die Rückdeckungsversicherung erst dann zur Direktversicherung, wenn die aufschiebende Bedingung wirksam wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-59354

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.04.2008 - VI 281/2006

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