Kosten für Kuraufenthalte, für eine Sauerstofftherapie und für Medikamente als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
1. Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kuraufenthalte, für eine Sauerstofftherapie und für die Anschaffung
sowie Verwendung eines Wasserionisierers Quantomed als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass die medizinische Notwendigkeit
der Maßnahmen durch vor der Behandlung ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Gutachten nachgewiesen ist.
2. Die Kosten für Medikament bzw. Stärkungsmittel, die nicht ärztlich verordnet worden sind, sind nicht als außergewöhnliche
Belastung abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-59345
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.12.2009 - 5 K 2615/08
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