Unterstützende Tätigkeit einer juristischen Person für eine andere selbstständige juristische Person, an deren Gesellschaftskapital
sie beteiligt ist, ist keine Tätigkeit in eigenen Steuerrechtsangelegenheiten
Leitsatz
1. Hilfeleistung in Steuersachen i. S. d. § 1 StBerG ist eine Tätigkeit, die gegenüber einer anderen natürlichen oder juristischen
Person erbracht wird. Die Hilfeleistung muss demnach gegenüber Dritten erfolgen; Tätigkeiten in eigenen Steuerrechtsangelegenheiten
fallen hingegen schon begrifflich nicht unter das Tatbestandsmerkmal der Hilfeleistung in § 1 StBerG.
2. Unterstützende Tätigkeiten in Steuersachen, die eine juristische Person für eine andere selbstständige juristische Person
erbringt, ist nur dann keine Hilfeleistung gegenüber Dritten, wenn beide als Unternehmenseinheit anzusehen sind, bei der eine
wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Eingliederung zu bejahen ist; eine Beteiligung am Gesellschaftskapital allein
ist nicht ausreichend.
3. Eine Unterbeteiligung reicht nicht aus, um daraus eine Befugnis zur Hilfeleistung in den Steuerangelegenheiten des Hauptbeteiligten
herzuleiten.
Fundstelle(n): KAAAD-59344
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.09.2009 - 13 K 65/06
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