Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes –
Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Anwachsung auf Körperschaft
Leitsatz
Die Verschmelzung der beiden
letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft mit der Folge der Anwachsung
der Personengesellschaft bei der bereits vor der Umstrukturierung zu 100 %
beteiligten Übernehmerin führt nicht zu einem schädlichen Unternehmerwechsel in
Bezug auf den Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes.
Im Fall des Übergangs eines
gewerblichen Unternehmens auf eine Körperschaft durch Anwachsung muss die
Unternehmensidentität nur im Zeitpunkt der Anwachsung aufgrund des Übergangs
sämtlicher Aktiva und Passiva gegeben sein. Es ist unschädlich, wenn das
übergegangene Unternehmen nach der Anwachsung nicht mehr fortgeführt wird.
Der anwachsungsbedingte
Vermögensübergang ist ein Reflex des verschmelzungsbedingten Vermögensübergangs
und nimmt daher an der Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995
teil.
Eine Änderung der für die
Beurteilung der Unternehmer- und Unternehmensidentität erheblichen
tatsächlichen Verhältnisse, die erst nach dem Schluss eines vom Kalenderjahr
abweichenden Wirtschaftsjahres eintritt, hat für die Verlustfeststellung
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 477 Nr. 5 XAAAD-59331
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.10.2010 - 11 K 3637/09 F
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