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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1712/08 BG EFG 2011 S. 409 Nr. 5

Gesetze: BewG 1991 § 145 Abs. 1 Satz 3, BewG 1991 § 146 Abs. 4

Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung nach § 146 Abs. 4 BewG

Leitsatz

Bürogebäude sind dann mit der Rechtsfolge einer entsprechenden Alterswertminderung als bezugsfertig anzusehen, wenn der Baukörper einschließlich der Treppenhausbereiche vollständig fertig gestellt sowie mit allen zentralen Ver- und Entsorgungseinrichtungen versehen ist und im Innern lediglich noch entsprechend dem Mieterwunsch in moderner Leichtbauweise Zwischenwände eingezogen und die damit zusammenhängenden (Elektro- Sanitär- Maler- Bodenbelags- und sonstigen) Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1384 Nr. 22
DStZ 2011 S. 144 Nr. 5
EFG 2011 S. 409 Nr. 5
NAAAD-59330

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.10.2010 - 11 K 1712/08 BG

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