Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weitere Analyse des neuen DBA mit der Schweiz
DBA-Änderungen und Erklärung zur Aufnahme von Steuerverhandlungen
Am unterzeichneten der deutsche und der schweizerische Finanzminister das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten (nachfolgend: DBA Schweiz), nachdem es bereits am paraphiert worden war. In der Presse wurden vorwiegend die Umsetzung des Informationsaustausches i. S. von Art. 26 OECD-MA sowie das Zusatzabkommen, in dem es insbesondere um die Regularisierung von unversteuertem Altvermögen sowie um eine Abgeltungsteuer für (zukünftige) Einkünfte geht, diskutiert. Weitere wichtige Änderungen fanden bisher kaum Beachtung – sie sollen im Folgenden angesprochen werden.
I. Einleitung
[i]Revisionsprotokoll enthält elementare ÄnderungenEs handelt sich hierbei um zwei Änderungen, die teilweise elementare Auswirkungen in der laufenden Steuerpraxis zwischen Deutschland und der Schweiz haben:
Anpassung der sog. Nullregelung an die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Art. 10 Abs. 3 DBA Schweiz);
Erweiterung des DBA-Verständigungsverfahrens (Art. 26 DBA Schweiz) um eine Schiedsgerichtsklausel.
Darüber hinaus gab es eine Anpassung in der Diskriminierungsklausel (Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz) und eine Übergangslösung für internationales Flugpersonal (Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz), die jedoch derzeit kaum praxisrelevant sind.
II. Anpassung der Nullregelung an EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
[i]Bislang keine Quellensteuer auf Dividenden bei Beteiligung von mindestens 20 %Dividendenausschüttungen unterliegen i. d. R. einer Quellensteuer....