Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Beschränkt steuerpflichtige Künstler
Das BMF hat mit einem 55 Seiten umfassenden Schreiben vom zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Stpfl. aus künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen Stellung genommen. Das Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl I S. 89), vom (BStBl I S. 709) und vom (BStBl I S. 1394). Es ist für alle Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem zufließen (NWB GAAAD-56616).
Wir werden auf das Schreiben im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.