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Lohnsteuer | Pauschbeträge für Auslandsreisen
Das BMF weist darauf hin, dass das Bundesinnenministerium erst zum eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder herausgeben wird. [i]BMF, Schreiben v. 17. 12. 2009, BStBl 2009 I S. 1601Bis dahin gelten die mit dem (BStBl 2009 I S. 1601) bekanntgegebenen Pauschbeträge fort. Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 4 EStG).