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Einkommensteuer | Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte
Nach dem ist die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde auch dann vorzulegen, wenn der Steuerpflichtige angibt, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben (sog. Nullbescheinigung).
Für den Fall, dass der ausländische Staat keine „Nullbescheinigungen” ausstellt, verweist der BFH auf eine Verwaltungsanweisung, derzufolge in diesem Fall die Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung genügt. Diese Verwaltungsanweisung ist zwar zu Nicht-EU-/EWR-Mitgliedstaaten ergangen, kann nach [i]BMF, Schreiben v. 30. 12. 1996, BStBl 1996 I S. 1506Auffassung des BFH aber auch auf EU-/EWR-Mitgliedstaaten angewendet werden. Offen ließ der BFH, ob eine Bescheinigung entbehrlich...