Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
0,03-%-Regelung ist Korrekturvorschrift und nicht verfassungswidrig
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-59079 Der BFH hat mit den folgenden drei Urteilen erneut zur 1-%-Regelung und der 0,03-%-Regelung entschieden.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 2/2011 S. 112.
BFH-Urteil v. 22. 9. 20010 - VI R 57/09
[i]Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist ein KorrekturpostenDer BFH bestätigte mit Urteil v. - IV R 57/09 NWB EAAAD-58656 seine mit Nichtanwendungsschreiben belegte Rechtsprechung, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ein Korrekturposten zum Werbungskostenabzug ist und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat. Entscheidende Begründung war, dass die 1-%-Regelung für Arbeitnehmer ohnehin nur in entsprechender Anwendung der für Gewinneinkünfte geltenden Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gilt und für diesen Bereich keine Zuschlagsregelung, sondern nur eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs besteht. Mit § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG können daher keine fiktiven Einnahmen mehr begründet werden.
[i]Zuschlagsregelung ist nicht formell verfassungswidrigDer BFH entschied mit Urteil v. - VI R 55/09 NWB UAAAD-58655 weiter, dass diese Zuschlagsregelung auch nicht formell verfassungswidrig ist, auch wenn sie mit dem Jahressteuergesetzes 1996 erst nach Anrufung des Vermittlungsausschusses zust...