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Zuwendungsverzicht gegenüber dem Erblasser – Muster
mit ausführlicher Kommentierung
Zuwendungsverzicht gegenüber dem Erblasser
Hauptanwendungsfall eines Verzichts auf Zuwendungen nach § 2352 BGB stellt eine Konstellation dar, in der sich die Ehegatten in einem handschriftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und ihre Abkömmlinge in Form einer wechselbezüglichen Verfügung als Schlusserben bestimmt haben. Möchte der überlebende Ehegatte die Verfügung von Todes wegen hinsichtlich der Schlusserben abändern und sind die bindend eingesetzten Schlusserben damit einverstanden, ist neben einer Schenkung zu Lebzeiten die Erklärung eines Zuwendungsverzichts gem. § 2352 BGB eine sehr sinnvolle und praktikable Lösung. Daneben ist ein Zuwendungsverzicht möglich, wenn bei einem gemeinschaftlichen Testament ein Erblasser geschäftsunfähig geworden ist.
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