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Einkommensteuer | Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller Gesellschaft
Das BMF wird mit aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: (1) Schließt § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG den Abzug eines Verlustes aus, der darauf beruht, dass eine Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung am Unternehmen einer anderen Kapitalgesellschaft in ihrer Bilanz gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002 mit dem niedrigeren Teilwert bewertet? (2) Ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG einen Abzug von Verlusten nur für die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft ausschließen? (3) Ist es mit den Regeln zum verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz vereinbar, § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 4 Sat...