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Kapitaleinkünfte
Geänderter Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat das Einführungsschreiben v. - IV C 1 - S 2252/08/10004 (BStBl 2010 I S. 94) zur geänderten Besteuerung privater Kapitalerträge ab 2009 in einigen Punkten geändert und um neue Sachverhalte erweitert. Darüber hinaus beinhaltet das Schreiben ein neues Muster für den Freistellungsauftrag ab 2011, das zwei aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt. Nicht alle Anweisungen sind für die Anlegerpraxis relevant, nachfolgend werden daher nur die geänderten Punkte vorgestellt, die für Sparer und ihre Berater von Bedeutung sein könnten.
Neuer Freistellungsauftrag ab 2011
Für die Neuerteilung oder Änderung des Freistellungsauftrags ab dem ist ein neues Muster zu verwenden. Die Anpassung ist die Reaktion auf gesetzliche Neuregelungen: Nach 2010 eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Sparers und bei gemeinsamen Aufträgen zwingend auch die des Ehegatten enthalten, damit sie wirksam sind. Diese Änderung wurde über das JStG 2010 in § 44 Abs. 2a EStG neu eingefügt. Insoweit wurden auf dem amtlichen Muster die hierfür benötigten Felder eingefügt. Besitzen Ehegatten bei einem Kreditinstitut jeweils getrennte Konten oder Depots, darf eine ehegattenübergreifende Verlustverre...