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Doppelbesteuerungsabkommen USA
Lizenzgebühren an den US-Mitunternehmer nicht in Deutschland steuerbar
Der BFH hat sich mit einem Fall befasst, in dem eine US Inc. mit 25,1 % an einer KG beteiligt war. Sie gewährte der KG eine Vertriebslizenz für die eigenen Produkte gegen eine Gebühr von 8 % des erzielten Umsatzes. Das Finanzamt sah die Lizenzzahlung als Sondervergütung an einen Mitunternehmer i. S. von § 15 Abs. 1 EStG und damit als in Deutschland zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb an. Dagegen kämpfte der Mitunternehmer mit Erfolg.
Einkünftezuordnung an die US-Betriebstätte
Die Lizenzgeberin war ausschließlich in den USA aktiv. Sie hatte aber nach deutschem Recht als Kommanditistin und Mitunternehmerin auch eine Betriebsstätte im Inland. Nichtsdestotrotz vertrat der BFH die Meinung, die Vergabe der Lizenz sei der US-Betriebsstätte und nicht der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen. Aus Sicht der am Vorgang Beteiligten bildeten die Lizenz bzw. die dahinter stehenden immateriellen Wirtschaftsgüter einen Aktivposten des Unternehmens in den USA. Dies entspräche der tatsächlichen Handhabung. Wie das Finanzgericht bereits festgestellt hatte, wurden die Lizenzrechte der Inc. in den USA verwaltet und von dort weltweit vermarktet. Dabei verwies der BFH auf ein früh...BStBl 2009 II S. 356