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Einkommensteuer; | privat mitveranlasste Fahrten zum vermieteten Objekt (§§ 9, 12, 21 EStG)
Eine Stpfl., die mehrmals im Jahr das ihr und ihrer Mutter gehörende und von der Mutter und Mietern genutzte Wohnhaus aufsucht, kann die Aufwendungen für Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Grundstück wegen der privaten Mitveranlassung (Besuch der Mutter) nicht als WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen ().