Kindergeld: Berechnung des Grenzbetrags der Einkünfte
– Ausklammerung der Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit
(Kürzungsmonate)
Leitsatz
Monate der
Vollzeiterwerbstätigkeit eines volljährige Kindes in der
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind bei der Berechnung
des Grenzbetrags der Einkünfte als ,Kürzungsmonate auszuklammern,
wenn die in diesen Monaten erzielten Einkünfte bei einem Einbezug zu einem
Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führen würden
(Meistbegünstigungsprinzip).
Wird eine derartige
Tätigkeit nach dem 1. juristischen Staatsexamen gegen die übliche
Vergütung in einer Anwaltskanzlei ausgeübt, handelt es sich nicht um
einen Teil der Berufsausbildung, weil der Ausbildungscharakter nicht im
Vordergrund steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 545 Nr. 6 VAAAD-58766
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.09.2009 - 3 K 1331/09 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.