vGA bei Veräußerung von Aktien an den
Gesellschafter-Geschäftsführer und späterem Weiterverkauf an
einen Dritten
Leitsatz
1. Die Veräußerung von
Aktien durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, die
dieser im Folgejahr zu einem weitaus höheren Preis an einen Dritten weiter
veräußert hat, stellt im Jahr der Veräußerung keine
verdeckte Gewinnausschüttung durch Vermögensminderung dar, wenn die
Veräußerung der GmbH zum maßgeblichen Bilanzstichtag bei
ordnungsgemäßer Bilanzierung nicht zu einer Minderung ihres
Betriebsvermögens geführt hat.
2. Eine vGA durch verhinderte
Vermögensmehrung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn die GmbH keinen anderen
Kaufinteressenten für die Aktien gefunden hat, der ein bindendes Angebot
zur Zahlung eines höheren Kaufpreises abgegeben hätte, und zum
maßgeblichen Bilanzstichtag weder feststand, ob ein Weiterverkauf der
Aktien durch den Gesellschafter-Geschäftsführer künftig
tatsächlich erfolgen würde, noch, welcher Preis bei einer solchen
künftigen Veräußerung erzielt werden würde.
Fundstelle(n): GmbHR 2011 S. 218 Nr. 4 BAAAD-58764
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