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Lohnsteuer | Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn
Der Senat lässt im Urteil v. offen, ob an der Rechtsprechung weiterhin festzuhalten ist, dass die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der bis einschließlich 2000 geltenden Fassung erhöht eine solche Fahrergestellung jedenfalls nicht die anzusetzenden Lohneinkünfte des betreffenden Arbeitnehmers, weil selbst bei Ansatz eines lohnsteuerrechtlichen Vorteils ein entsprechender Aufwand in gleicher Höhe entgegenstünde.
Die Entscheidung der Frage, ob die Fahrergestellung zu einem geldwerten Vorteil führt, konnte im Streitfall deshalb dahinstehen, weil der Senat die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte als beruflich veranlasst angesehen hat und aus diesem Grunde einen den...