Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Änderung des AEAO
Mit wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) zum zweiten Mal in 2010 geändert. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Regelungen zur Zulässigkeit eines Vorlageverlangens nach § 97 AO ohne vorheriges Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO (AEAO zu § 107), zur Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Auslandsaufenthalt des Adressaten (AEAO zu § 122) sowie zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei einem befristeten Antrag auf Verschiebung des Prüfungsbeginns (AEAO zu § 171). Diese Änderungen gehen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BFH zurück.