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Umsatzsteuer | Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vereinnahmt der Unternehmer eine Anzahlung, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, kommt es erst mit der Rückgewähr der Anzahlung zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Fortführung von , BStBl 2009 II S. 250, entgegen , BStBl 1995 II S. 808). (2) Wird die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückgängig gemacht, entsteht der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG erst mit der Rückgewähr des Entgelts (Fortführung von BFH V R 56/06, entgegen NWB LAAAA-63598).