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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und weiterer Gesetze
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-58491 Das JStG enthält auch Änderungen des KStG, GewStG, AStG, GrEStG und der AO.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 52/2010 S. 4260
[i]KörperschaftsteuerDer sich in der jeweiligen Sparte einer Eigengesellschaft der öffentlichen Hand ergebende negative Gesamtbetrag der Einkünfte wird künftig gesondert festgestellt (§ 8 Abs. 9 Satz 8 KStG).
Die Verlustabzugsbeschränkung beim schädlichen Beteiligungserwerb wird in Hinsicht auf die „Stille-Reserve-Klausel” verschärft. Verfügt die Körperschaft über negatives Eigenkapital und liegt der gemeine Wert der Anteile darüber, werden die stillen Reserven durch Gegenüberstellung des ausgewiesenen Eigenkapitals und des gemeinen Werts der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens – anstelle des gemeinen Werts der Anteile – ermittelt (§ 8c Abs. 1 Satz 8 KStG).
Die Umgliederung des Körperschaftsteuerguthabens beim Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren 2001 ist rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Feststellungen neu geregelt worden (§ 34 Abs. 13f KStG).
[i]GewerbesteuerAuch für Zwecke der Gewerbesteuer werden Spartenverluste künftig gesondert festgestellt (§ 10a Satz 9 GewStG).
[i]AußensteuerZur Bestimmung der Niedrigbesteuerung einer ausländischen Gesellschaft sind die Ansprüche der ...