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Niedersächsisches FG Urteil v. - 12 K 266/09 EFG 2011 S. 636 Nr. 7

Gesetze: EStG § 23

Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks

Leitsatz

  1. Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.

  2. Als Veräußerung gilt nur die entgeltliche Übertragung eines WG auf einen Dritten.

  3. Die Einlage in ein BV ist keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Mangels Rechtsträgerwechsels gilt das gleichermaßen für eine Entnahme.

  4. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt als Anschaffung auch die Überführung eines WG in das PV des Stpfl. durch Entnahme.

  5. Da die Entnahme lediglich als Anschaffung „gilt”, handelt es sich um eine Fiktion, welche die tatsächliche Anschaffung als Tatbestandsmerkmal nicht verdrängt, sondern den gesetzlichen Tatbestand erneut, aber mit einem alternativen Anschaffungszeitpunkt auslöst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2011 S. 143 Nr. 5
EFG 2011 S. 636 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2011 S. 179
EAAAD-58494

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Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.10.2010 - 12 K 266/09

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