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Betriebsaufspaltung – Personelle Verflechtung
Zivilrechtliche und steuerrechtliche Systematisierung
Die Betriebsaufspaltung ist in Theorie und Praxis von besonderer Bedeutung. Vor allem in der Steuerberater-Prüfung ist sie ein „Dauerbrenner”, da sich beim Besitzunternehmen die Art der Einkünfte (gewerblich statt vermögensverwaltend) verändern. Im folgenden Beitrag wird das Kriterium der personellen Verflechtung durchleuchtet und eine Systematisierung nach Fallgruppen – jeweils in Abhängigkeit von der Art des Besitzunternehmens – vorgenommen.
I. Grundlagen der Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung (BAS) ist in Theorie und Praxis ein wichtiges Instrument. Sie hat zur Folge, dass eine Tätigkeit, die an sich nicht als freiberuflich zu bewerten ist, zu gewerblichen Einkünften und damit zur Gewerbesteuerpflicht führt.
Die Vermietung von Wirtschaftsgütern sieht der Bundesfinanzhof (BFH) als eine über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit an, wenn das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) mit dem mietenden Unternehmen (Betriebsunternehmen) sachlich und personell verflochten ist (Betriebsaufspaltung). Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine Person oder Personengruppe zwei Unternehmen in der Weise beherrscht,...