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Grenzwerte in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4287Zum ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung – einige Werte sinken erstmals. Die Werte für 2011 wurden im Bundesgesetzblatt am veröffentlicht (BGBl 2010 I S. 1761).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 49.500 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 44.550 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 3.712,50 €/Monat, 44.550
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr
/ 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr |
Knappschaftliche
Rentenversicherung | |
West / Ost: | 6.750 €/Monat, 81.000 €/Jahr
/ 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 2.555 €/Monat, 30.660
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
/ 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jahr |
Einkommensgrenze Familienversicherung
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Regelfall | 365 € mtl. |
Bei geringfügiger
Beschäftigung | 400 € mtl. |
Geringfügigkeitsgrenzen
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Grenzwert für
sozialversicherungsf... |