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Beschlussfassung im Umlaufverfahren
[i]Szalai,NWB 28/2009 S. 2163Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wurde das Recht der Hauptversammlung geändert. Die Neuregelungen sollen vor allem die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung erleichtern und dadurch die Hauptversammlungspräsenz erhöhen. Ähnlich wie bereits zuvor beim MoMiG steht auch beim ARUG dahinter die Absicht, die Attraktivität deutscher Gesellschaften u. a. für internationale Investoren zu erhöhen. Eine der zentralen Änderungen durch das ARUG ist, dass die Aktionäre sämtliche oder einzelne ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Satzung der Gesellschaft darf dies nun vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen. Auf diese Weise kann auch vorgesehen werden, dass Aktionäre ihre Stimme per Briefwahl abgeben können, ohne selbst an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch das GmbH-Gesetz sieht die Möglichkeit der Beschlussfassung in einem schriftlichen Verfahren vor. Beschlussfassungen ohne physische Präsenz der Mitglieder spielen in der Beratungspraxis eine immer größere Rolle, da lange Anreisezeiten entfallen und somit Zei...