Veräußerung Mitunternehmeranteil - Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns, Überführung wesentlichen Sonderbetriebsvermögens
in ein anderes Betriebsvermögen
Leitsatz
1) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist dann nicht nach § 34 Abs.
1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigt zu versteuern, wenn zum Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen
in wirtschaftlichem und zeitlichem Zusammenhang ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt
werden.
2) Zu den Voraussetzungen des wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei einheitlicher Planung und geschlossenem Umstrukturierungskonzept.
3) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Sonderbetriebsvermögen gehaltener Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage
des Mitunternehmeranteils anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 319 Nr. 4 EStB 2011 S. 192 Nr. 5 EAAAD-58455
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