Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme
Leitsatz
Es liegt eine wirksame elektronische Klagerücknahme des Verfahrens wegen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag insgesamt
auch dann vor, wenn die unterlassene Beschränkung der Klagerücknahme auf das Verfahren wegen des Solidaritätszuschlages auf
einem Fehler der Angestellten des Prozessbevollmächtigten beruht und dieser mangels Vorlage der Akten nicht erkennen konnte,
dass im Streitfall - anders als in einer Vielzahl ebenfalls vom Prozessbevollmächtigten geführter Verfahren - nicht nur der
Solidaritätszuschlag, sondern auch die Einkommensteuerfestsetzung im Streit war.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 473 Nr. 5 NAAAD-58400
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.10.2010 - 2 K 2298/10
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