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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 4/10

Gesetze: ZK Art. 29 ZK Art. 31

Einfuhrabgaben auf Billigschuhe aus China

Leitsatz

Wenn der Zollwert nicht nach der Transaktionswertmethode berechnet werden kann, weil der Preis zur Ausfuhr in die Gemeinschaft nicht bekannt ist, und auch eine Berechnung nach Art. 30 Zollkodex ausscheidet, wird der Zollwert nach Art. 31 Zollkodex berechnet.

Im Rahmen dieser Methode kann auf einen Durchschnittspreis für Waren (hier Schuhe) der betreffenden Warennummer des EZT zurückgegriffen werden, der von der Exportstatistik des Ausfuhrlandes (hier China) ausgeworfen wird.

Die Revision wurde zugelassen.

Fundstelle(n):
MAAAD-58393

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.09.2010 - 4 K 4/10

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