Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers nicht nach § 3 Nr. 20b GewStG
von der Gewerbesteuer befreit
Leitsatz
1. Bei einem in der Trägerschaft einer als gemeinnützig anerkannten Kapitalgesellschaft betriebenen Krankenhaus ist nur der
im Rahmen des Zweckbetriebs i. S. d. § 67 Abs. 1, 2 AO erzielte Gewinn, nicht aber der aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
des Krankenhauses erzielte Gewinn nach § 3 Nr. 20b GewStG steuerbefreit (Anschluss an ). Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bzw. § 4 Nr. 16 UStG.
2. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 GewStG stellt eine persönlich-sachliche Steuerbefreiung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2022 Nr. 23 AAAAD-58371
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