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Steuerberatung; | unbefugte Hilfeleistung durch einen Kontierer - Begriff des kaufmännischen Ausbildungsberufs
Ein Vertrag, der gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen verstößt, ist gem. § 134 BGB nichtig. Die laufende Lohnabrechnung und die Fertigung von Lohnsteueranmeldungen unterfällt dem sog. Kontiererprivileg des § 6 Nr. 4 StBerG, nicht dagegen die umsatzsteuerrechtliche Berechnung sowie die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen. Unter den Begriff des Kontierens i. S. von § 6 Nr. 4 StBerG fällt jede Entscheidung über die kontenmäßige und damit zugleich steuerliche Zuordnung eines Geschäftsvorgangs und deren Kenntlichmachung durch schriftliche oder maschinelle Kennzeichnung, Eintragung in Kontierlisten, geordnete Ablage oder auf mechanischem Wege. Eine rein schulische Ausbildung, eine allgemeine Lebens-/Berufserfahrung oder eine private Fortbildung steht der notwendigen Abschlussprüfung in einem kaufmännischen...