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Beginn der (Bau-)Betriebsstätte bei Planungsleistungen in Österreich
Express-Antwort-Service
Mittels Express-Antwort-Service beantwortet das österreichische Bundesministerium für Finanzen Anfragen zum internationalen Steuerrecht. Anhand jüngerer EAS-Auskünfte wird nachfolgend die Thematik „Betriebsstättenbeginn bei Planungsleistungen” erläutert und aufgezeigt, wie der steuerliche Berater das Instrument EAS nutzen kann. Des Weiteren wird ein kurzer Ausblick zum Thema „verbindliche Auskunft” gegeben, die ab dem in Österreich möglich ist.
I. EAS
[i]Gebührenfreie EAS-Auskunft seit 1991Seit 1991 besteht die Möglichkeit, zu Fragen des internationalen Steuerrechts bei einem abstrakt formulierten Sachverhalt innerhalb kurzer Zeit Auskunft vom österreichischen Bundesministerium für Finanzen (öBMF) zu erlangen. Es handelt sich dabei um den sog. Express-Antwort-Service (EAS), der von der Abteilung für internationales Steuerrecht im öBMF eingeführt worden ist. Die EAS-Auskunft ist gebührenfrei.
[i]Veröffentlichte Auskünfte erlauben auch Einordnung weiterer SachverhalteDie Auskünfte werden zudem regelmäßig in Fachzeitschriften sowie in Sammelbänden veröffentlicht. Anhand dieser veröffentlichten EAS-Auskünfte können sowohl Projektverantwortliche als auch steuerliche Berater verschiedene Sachverhalte lösen und ggf. die Sichtweise des öBMF zu einem konkreten ...