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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1370

Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags – Musterverfahren wird für Klarheit sorgen!

Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden und gewinnmindernd abziehen (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Erfolgt die Investition nicht oder nicht in der ursprünglich geplanten Höhe in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren, ist der gewinnmindernde Abzug wieder rückgängig zu machen. Bereits erfolgte (auch bestandskräftige) Steuerfestsetzungen oder einheitliche und gesonderte Feststellungen sind nach § 7g Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG zu ändern, der damit eine eigenständige Korrekturvorschrift gegenüber den Korrekturvorschriften der AO (§§ 172 ff., 129 ff. AO) darstellt.
Da die Dreijahresfrist erstmals für seit dem Veranagungszeitraum 2007 gebildete Investitionsabzugsbeträge zum ausläuft, werden derzeit vermehrt in 2007 gebildete Investitionsabzugsbeträge aufgelöst, da die beabsichtigte Investition nicht (ganz oder teilweise) zum vorgenommen wurde bzw. werden wird. Die Finanzverwaltung lässt entgegen dem Wortlaut des § 7g Abs. 3 EStG auch eine vorzeitige Auflösung ...BStBl 2009 I S. 633

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