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LSG Rheinland-Pfalz 21.10.2010 L 5 EG 4/10, NWB 51/2010 S. 4161

Sozialrecht | Nur Monatsnetto maßgebend für Berechnung des Elterngeldes

Steuererstattungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes, Freibeträge auf der Steuerkarte dagegen schon. Das Elterngeld bemisst sich allein am vorherigen monatlichen Nettoeinkommen des Elternteils, denn nur dieses prägt den bisherigen Lebensstandard der Eltern. Eine Steuererstattung, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führt, sei als zusätzliche, außerplanmäßige Einnahme anzusehen und daher nicht ansatzfähig, so das Gericht.

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