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Erbrecht | Keine Anrechnung des nicht ausgezahlten Gleichstellungsgeldes auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Wenn bei einer schenkweisen Übereignung eines Grundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Gleichstellungsgeld an die Geschwister vereinbart wird, liegt zwar steuerrechtlich beim Grundstück eine gemischte Schenkung i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zugunsten des Beschenkten und beim Gleichstellungsgeld eine Forderungsschenkung zugunsten des/der Dritten vor, die bereits mit dem [i]BFH, Urteil v. 23. 10. 2002 - II R 71/00 NWB TAAAA-89437 Vertragsabschluss als ausgeführt gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Zivilrechtlich scheidet dagegen eine Forderungsschenkung i. S. der §§ 516, 2327 BGB so lange aus, wie das Gleichstellungsgeld nicht auch tatsächlich ausgezahlt worden ist. Folglich muss sich ein Pflichtteilsberechtigter auch nur eine erhaltene Geldzuwendung [i]Wälzholz, NWB 50/2010 S. 4115auf seinen Pflichteils(ergänzungs)anspruch anrechnen las...