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FG Rheinland-Pfalz 28.09.2010 2 K 1638/09, NWB 51/2010 S. 4155

Lohnsteuer | Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil v. zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können. Die Klägerin war als Hauswirtschafterin bei einer kirchlichen Einrichtung nichtselbständig tätig. Während ihrer Arbeitszeit wurde sie in der Küche und in der Cafeteria etc. der Einrichtung eingesetzt. Dabei war sie war gehalten, helle, kochfeste Kleidung, die sie in „gewöhnlichen”, d. h. allgemeinen Textilgeschäften auf eigene Kosten erwarb, zu tragen und diese täglich, bzw. je nach Tätigkeit auch im Laufe eines Arbeitstages nochmals zu wechseln. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin Kosten in Höhe von 469 € für die Rein...

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